Renovierungsbedürftige 2-Zimmer-Wohnung und 4 Stellplätze in Friedrichshafen ... ...
ImmoNr | 98024 |
Vermarktungsart | Kauf |
Objektart | Wohnung |
Objekttyp | Dachgeschoss |
PLZ | 88045 |
Ort | Friedrichshafen |
Straße | Müllerstraße |
Hausnummer | 4 |
Land | Deutschland |
Geschosslage | DGR |
Wohnungsnummer | 12 |
Wohnfläche | 37 m² |
Anzahl Zimmer | 2 |
Anzahl Schlafzimmer | 1 |
Anzahl Badezimmer | 1 |
Befeuerung | Gas |
Heizungsart | Zentralheizung |
Etagenzahl | 3 |
Fahrstuhl | Kein Fahrstuhl |
Kabel Sat TV | Ja |
Objektbeschreibung
Diese kleine, aber gut geschnittene 2-Zimmer-Wohnung wurde im Jahre 1938 im Dachgeschoss einer Wohnanlage in der Müllerstraße 2-4 mit insgesamt zwei Hauseingängen auf einem weitläufigen Grundstück mit einer Gesamtfläche von 1.208 qm errichtet.Die Wohnung bietet auf einer Gesamtwohnfläche von ca. 37 qm ein geräumiges Wohnzimmer und ein gut zu möblierende Schlafzimmer, sowie ein kleines Badezimmer mit Tageslicht und eine funktionale Küche, in der auch ein kleiner Essplatz eingerichtet werden kann. Es gibt keinen Balkon.
Zur Wohnung gehört ein Kellerabteil im Untergeschoss.Die Wohnung ist seit langem an einen älteren Mieter vermietet und erwirtschaftet jährliche Mieteinnahmen in Höhe von 3.264,00 € zzgl. umlagefähiger Nebenkosten.
Der Mieter ist im Rahmen der Privatisierung des Wohnungsbestandes durch eine Mieterschutzcharta mindestens bis zum 29.03.2032 gegen Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen geschützt. Eine zeitnahe Eigennutzung der Wohnung ist daher nicht möglich. Ein Verstoß gegen die Mieterschutzcharta wird mit hohen Vertragsstrafen sanktioniert.
Darüber hinaus handelt es ich um jedoch ein konventionelles Mietverhältnis, für das das allgemeine Mietrecht gilt ( Kündigung wegen Zahlungsverzuges, Mieterhöhungen, Nebenkosten etc. ).
Zusätzlich gehören vier Stellplätze im Freien auf dem Grundstück zur Wohnung, die derzeit leer stehen und noch vermietet werden können.
Das Angebot erfolgt als selbständiger Vertriebspartner im Auftrag der Eigentümergesellschaft und ist für den Erwerber provisionsfrei.
Eine Besichtigung der Wohnung ist jederzeit in Absprache mit unserer Geschäftsstelle in Konstanz ( Telefon 07531 959 94 24 ) möglich.
Energieausweis
Energieausweis | Verbrauchsausweis |
Energieausweis gültig bis | 05.02.2029 |
Endenergieverbrauch | 114 kWh/(m²a) |
Ausstattung
Die Wohnanlage Müllerstraße 2-4 wurde im Jahre 1938 in massiver Bauweise in der damals üblichen einfachen Siedlungsarchitektur errichtet und befindet sich in einem altersgemäßen aber gepflegten Erhaltungszustand.Die Gebäude haben ein einfaches Giebeldach mit einer Eindeckung aus Betonziegeln. Die Außenwände dürften baujahrestypisch aus Ziegelmauerwerk mit einer Putzfassade bestehen.
Es sind doppeltverglaste Holzfenster vorhanden, die erneuert werden sollten.
Die Wohnungen werden von einer zentralen Gasheizung, die im Jahre 1995 eingebaut wurde, mit Wärme und Warmwasser versorgt.
Auch die Wohnung selbst ist stark renovierungsbedürftig. Sie ist sehr einfach ausgestattet und sehr abgewohnt.In den Zimmern, im Flur und in der Küche sind PVC Böden verlegt, im Badezimmer ein Fliesenbelag. Wände und Decken sind mit Raufasertapeten tapeziert und gestrichen. Das Badezimmer hat ein Fenster. Es ist mit einer Badewanne, einem Waschbecken und einem WC ausgestattet.
Bei einem späteren Mieterwechsel ist eine Modernisierung erforderlich.Es gibt im Haus die üblichen Gemeinschaftseinrichtungen ( Trockenraum, Fahrradkeller ). Jeder Wohnung ist ein Kellerabteil zugeordnet.
Video zu dieser Immobilie
Lage
Die bekannte Universitätsstadt Friedrichshafen liegt am nördlichen Ufer des Bodensees und ist als zweitgrößte Stadt des Bodenseeraums ein wichtiges regionales Oberzentrum.Sie bietet ihren ca. 58.000 Einwohnern eine vollständig und bestens ausgebaute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten aller Art, einem lebhaften Kultur- und Vereinsleben, facettenreicher Gastronomie und hoher Wirtschaftskraft. Viele Unternehmen der Luft- und Raumfahrtechnik, Automobilzulieferindustrie und der Hochtechnologie sind in Friedrichshafen ansässig.
Die Stadt verfügt über den zweitgrößten Flughafen Baden Württembergs und ist verkehrstechnisch mit regionalen und überregionalen Bahnanschlüssen, Stadt- und Regionalbuslinien, den Bodenseeschiffen und dem Fährverkehr in alle Richtungen gut angebunden.
Die Wohnanlage Müllerstraße 2-4 befindet sich in ruhiger Lage im beliebten Stadtteil Jettenhausen.Der Standort hat eine gute Anbindung zur Innenstadt und eine eigene Infrastruktur vor Ort ( Einkaufsmöglichkeiten, Kindergarten etc. ). Eine Bushaltestelle ist in der Nähe vorhanden.
Die Müllerstraße 2-4 ist eine ruhige Anliegerstraße. Das Wohnumfeld ist durch eine Bebauung mit kleinen Mehrfamilienhäusern geprägt.
0
Sonstiges
Die Angaben in diesem Exposé dienen alleine dazu, dem Interessenten einen ersten Überblick über das Angebot zu geben und zu entscheiden, ob er sich weiter damit befassen möchte. Sie erfolgen auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés vorliegenden Objektunterlagen. Sie sind daher sowohl hinsichtlich ihrer Vollständigkeit als auch hinsichtlich ihrer aktuellen Gültigkeit ohne jede Gewähr.Es obliegt dem Erwerber im Zuge des Kaufvorganges selbst, die zur Verfügung gestellten Unterlagen zu prüfen und zur Grundlage der Kaufentscheidung zu machen. Maßgeblich sind alleine die im Kaufvertrag geschlossenen Vereinbarungen. Korrekturen und Ergänzungen bleiben vorbehalten, ebenso ein zwischenzeitlicher Verkauf.
Soweit die Grundrissgrafiken Maßangaben und Einrichtungen enthalten, wird auch für diese jegliche Haftung ausgeschlossen. Ebenso weisen wir darauf hin, dass die Grundrissgrafiken nicht immer maßstabsgetreu sind. Der tatsächliche Grundriss oder auch die Bauausstattung kann schon bei der Errichtung des Gebäudes und während seiner Bestandszeit eine Änderung erfahren haben, die sich nicht in den Plänen oder der Objektbeschreibung wiederfindet. Gegenstand des Angebotes wird daher der Grundriss und die Ausstattung, die zum Zeitpunkt der Besichtigung des Objektes tatsächlich vorhanden sind.
Soweit die angebotene Immobilie vermietet ist gilt Folgendes :
Maßgeblich für die Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien ist der bestehende Mietvertrag, der dem Erwerber zur Prüfung zur Verfügung gestellt wird. Durch Gesetzesänderungen und die Rechtsprechung können einzelne Klauseln des Mietvertrages aktuell unwirksam sein (z.B. Befristungen, Nebenkostenregelungen, Schönheitsreparaturen etc.). Über die Dauer des Mietverhältnisses können auch durch stillschweigende Vereinbarung oder Duldung abweichende Regelungen zur Geltung gekommen sein. Eine Haftung für die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ist daher ausgeschlossen.
Downloads
Ihr Ansprechpartner
Herr Peter Königstein
E-Mail: p.koenigstein@holtz-immobilien.de
Tel.: 0761 56000
Mobil: 0172 3616942
E-Mail: p.koenigstein@holtz-immobilien.de
Tel.: 0761 56000
Mobil: 0172 3616942